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Was ist ein Jugendfreiwilligendienst?
Jugendfreiwilligendienste bieten jungen Menschen die Möglichkeit sich in sozialen Einrichtungen zu engagieren. Neben der praktischen Tätigkeit in sozialen Einrichtungen nimmst du an 25 Seminartagen teil. Der Freiwilligendienst versteht sich als soziales Bildungsjahr.
Was ist der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Die Unterschiede in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und BFD sind für die Teilnehmer während der Dienstzeit kaum wahrnehmbar. Die Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Taschengeld etc.) sind für beide Dienste gleich.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Ja! Für einen Jugendfreiwilligendienst (FSJ und BFD) musst du zwischen 15 und 26 Jahre alt sein. Für "ältere" Teilnehmer ab 27 Jahre gibt es ein eigenes Programm (BFD 27+).
Über welchen Zeitraum geht ein Freiwilligendienst?
Das FSJ beginnt in der Regel am 01. September endet am 31. August. Ein späterer Einstieg ist bei freien Plätzen ebenfalls möglich.
Wie ist meine Arbeitszeit?
Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche.
Habe ich einen Anspruch auf Urlaub im Freiwilligendienst?
Du bekommst 26 Urlaubstage.
Bekomme ich Geld im Freiwilligendienst?
Du bekommst ein monatliches Taschengeld und eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung.
Bin ich im Freiwilligendienst versichert?
Ja, hierbei werden die Beiträge zur Sozialversicherung für dich übernommen.
Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Ja, dieses kannst du im Jugendfreiwilligendienst weiterhin beantragen.
In welchen Einrichtungen kann ich einen Freiwilligendienst machen?
Wir kooperieren mit verschiedenen Einsatzstellen, in denen du ein FSJ leisten kannst.
Wird mir eine Unterkunft gestellt?
Einige Einrichtungen stellen kostenlos einen Wohnheimplatz zur Verfügung oder unterstützen dich bei der Suche nach einer günstigen Wohngelegenheit.
Wird der Freiwilligendienst auf spätere Ausbildungen angerechnet?
Ein Freiwilligendienst wird in einigen Ausbildungsstätten im sozialen oder medizinischen Bereich als Vorpraktikum o.ä. anerkannt. Außerdem kann es von der ZVS als Wartesemester anerkannt werden.
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